Schulordnung

Die Mitgliederversammlung der Jugendmusikschule Bad Waldsee e.V. hat am 21.04.1999 folgende Schulordnung beschlossen:

1 AUFGABE

Die JMS Bad Waldsee dient der musikalischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen und soll den Musikunterricht der allgemein- bildenden Schulen ergänzen und fördern sowie eine vorberufliche Fachausbildung ermöglichen.

2 AUFBAU

Die Ausbildung wird in folgenden Stufen angeboten:
– Musikalische Früherziehung im Gruppenunterricht
– Musikalische Grundausbildung im Gruppenunterricht
– Instrumental-Einzel- oder Gruppenunterricht
– Ensemblespiel
– Weitere Angebote (wie z. B. Theorie, Gehörbildung, Gesang etc.) nach Möglichkeit und Nachfrage

Die Einteilung in Einzel- oder Gruppenunterricht bestimmt die Lehrkraft. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsform. Die Schüler verpflichten sich, an Veranstaltungen und Vorspielen sowie Orchester, Ensemble und Spielkreisen teilzunehmen, wenn dies vom Lehrer gewünscht wird und zeitlich möglich ist. Auch Interes- senten, die keinen Hauptfachunterricht an der JMS Bad Waldsee haben, können am Ensemblespiel teilnehmen, sofern sie oder ihre Erziehungsberechtigten Mitglieder der JMS Bad Waldsee sind. Die Musikschule kann hierfür Gebühren erheben, die maximal 10% der Gebühren für 45 Minuten Einzelunterricht betragen dürfen.

3 UNTERRICHTSZEITEN

a) Das Schuljahr der JMS Bad Waldsee beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September.
b) Der Unterricht findet einmal wöchentlich, an einem zwischen Lehrer und Schüler (bzw. dessen Erziehungsberechtigten)
vereinbarten Termin, statt.
c) Folgende Unterrichtseinheiten werden angeboten:

GRUPPENUNTERRICHT
(2 Schüler/innen)
30 Minuten pro Woche
40 Minuten pro Woche
45 Minuten pro Woche
GRUPPENUNTERRICHT
(3 Schüler/innen)
45 Minuten pro Woche
60 Minuten pro Woche
FRÜHERZIEHUNG
(ab 5 Schüler/innen)
45 Minuten pro Woche
GRUPPENUNTERRICHT
(2 Schüler/innen)
30 Minuten pro Woche
40 Minuten pro Woche
45 Minuten pro Woche
GRUPPENUNTERRICHT
(3 Schüler/innen)
45 Minuten pro Woche
60 Minuten pro Woche
FRÜHERZIEHUNG
(ab 5 Schüler/innen)
45 Minuten pro Woche

d) Die für das Gymnasium Bad Waldsee festgesetzten Ferien gelten auch für die JMS Bad Waldsee. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen findet kein Musikunterricht statt, ebenso an schulfreien Tagen. Unterricht, der an solchen Tagen ausfällt sowie der durch Krankheit und Fernbleiben versäumte Unterricht wird nicht nacherteilt. Ausnahme: Der sogenannte „Gumpige Donnerstag“ vor dem Rosenmontag wird nach Möglichkeit nachgeholt, um die durch Feiertage ohnehin vorhandene Benachteiligung des Donnerstagunterrichts auszugleichen.

e) In besonderen Ausnahmefällen (z. B. Krankheit eines Lehrers) kann der Schulleiter vorübergehend, für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, Einzelunterrichtsstunden durch Gruppenunterricht ersetzen, ohne dass sich dadurch die vom Schüler zu bezahlenden Gebühren ändern. Falls nach diesem Zeitraum (ab der 7. Woche) weiterhin Unterrichtsstunden wegen Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden für diese keine Gebühren mehr erhoben.

Andere Unterrichtseinheiten sind möglich.

4 LEISTUNGEN

Zeugnisse werden nicht ausgestellt. Die Eltern werden jedoch gebeten, sich durch engen Kontakt mit den Lehrkräften über die Leistungen des Schülers zu informieren.

5 FÄCHER

Soweit Lehrkräfte vorhanden sind, werden folgende Fächer erteilt:
– Streichinstrumente (Violine Viola, Violoncello, Kontrabass)
– Holzblasinstrumente (Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Blockflöte)
– Blechblasinstrumente (Horn, Trompete, Posaune, Tuba)
– Klavier, Gitarre, Gesang, Schlagzeug und Percussion sowie weitere Instrumente nach Möglichkeit und Nachfrage.

6 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

a)  Der Schüler wird angehalten, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind der Lehrkraft rechtzeitig mitzuteilen und entbinden nicht von der Entrichtung der Unterrichtsgebühren.
b)  Vernachlässigung des Unterrichts, ungenügende Leistungen, ungebührliches Verhalten des Schülers oder Nichtzahlung der Unterrichtsgebühren, berechtigen den Schulleiter (nach schriftlicher Mahnung und Androhung) zum Ausschluss des Schülers aus der Jugendmusikschule.

7 LERNMITTEL

a)  Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Instrumente, Noten usw.) sind in der Regel von den Eltern anzuschaffen. Es empfiehlt sich, vorher den Rat der Lehrkraft einzuholen.
b)  Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Streich-, Holz- und Blechblasinstrumente können jedoch im Rahmen der Bestände der JMS Bad Waldsee an die Schüler gegen Gebühr vermietet werden.

8 GEBÜHREN

a) Die Unterrichtsgebühren sind in einer besonderen Gebührenordnung festgelegt. Sie errechnen sich aus einem Jahresbeitrag und sind deshalb für jeden der 12 Monate eines Jahres zu bezahlen.

b) Alle Gebühren sind an die JMS Bad Waldsee zu entrichten. Sie werden monatlich im Bankeinzugsverfahren erhoben. Die Lehrkräfte können keine Zahlungen entgegennehmen.

9 ANMELDUNG

a)  Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht werden nur von der Geschäftsstelle der Musikschule (Sekretariat der JMS Bad Waldsee) und dem Schulleiter angenommen. Sie sind auf dem entsprechenden Vordruck schriftlich zu beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch zur Aufnahme an die JMS Bad Waldsee.
b)  Gem. § 2 Abs. 3 der Satzung der Jugendmusikschule Bad Waldsee e.V. müssen die Erziehungsberechtigen eines minderjährigen Musikschülers oder die Musikschüler selbst Mitglieder des Vereins sein.

10 KÜNDIGUNG

a) Eine Kündigung des Schülers kann grundsätzlich nur zum 31.03. oder zum 30.09. erfolgen und muss mindestens 1 Monat vorher gegenüber dem Leiter der Musikschule schriftlich erklärt werden. In begründeten Fällen, z.B. Wegzug, längere Krankheit oder Nach- rücken eines Schülers, kann auf Antrag eine Ausnahme durch den Schulleiter zugelassen werden.

b) Die Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen.

11 HAFTUNG

a) Die Schüler der JMS Bad Waldsee, bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten, sind für pflegliche Behandlung, ordentliche Verwahrung und pünktliche Rückgabe von Schuleigentum, das zur Benutzung überlassen wird, verantwortlich. Sie sind ferner dafür verantwortlich, dass Unterrichtsräume und darin befindliche Sachen schonend benutzt und reinlich zurückgelassen werden.

b) Die Schüler der JMS Bad Waldsee werden auf dem Schulweg und während des Unterrichts gegen Unfall versichert.

12 INKRAFTTRETEN

Die Schulordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.04.1999 in Kraft. Die Schulordnung vom 09.12.1974 verliert hiermit ihre Gültigkeit.

13 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für Rechtsbeziehungen zwischen der Jugendmusikschule Bad Waldsee e.V. einerseits und deren Schülern und Erziehungsberechtigten andererseits ist Bad Waldsee. Bei allen Streitigkeiten ist eine gütliche Regelung anzustreben.

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